AV-Vertrag (Vertrag zur Auftragsverarbeitung)

Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die sich zum Ziel gesetzt hat, die Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erhöhen. Wir unterstützen dies ausdrücklich.

Wenn Du über unsere Systeme geschäftsmäßig personenbezogene Daten von Dritten verarbeitest, dann benötigst Du und wir als Grundlage für unsere weitere Zusammenarbeit einen sogenannten AV-Vertrag (Auftragsverarbeitung), der die gesetzlichen Vorgaben regelt. Den Vertrag kannst Du ganz einfach online mit uns abschließen.

1. Logge Dich sich wie gewohnt unter https://jpberlin.de/verwaltung/ in die Accountverwaltung ein
2. Im Bereich „Account – Informationen“ wähle den Menüpunkt „AV-Vertrag“ aus
3. Im Fenster rechts öffnet sich der Wortlaut des Vertrages, bitte lies den Wortlaut und scrolle bis zum Textende. Trage dort in dem gekennzeichneten Feld Deinen Namen ein. Klicke auf den dann erscheinenden Button „AV-Vertrag zustimmen“

Fertig !

Du hast damit dem Vertrag online zugestimmt. Du siehst nun links bei dem Punkt „AV-Vertrag“ das Datum der Online-Unterzeichnung. Du kannst den Vertrag direkt aus dem Fenster heraus drucken oder als PDF speichern (Scrolle dafür zum Vertragsende -> Drucken -> als PDF speichern).

Achtung: Der Login muss unbedingt mit dem Account selbst erfolgen, nicht jedoch mit Domains oder E-Mailadressen von eigenen Domains.
Falls Dir das Kundenkonto nicht bekannt ist, wende Dich bitte an den bei Dir zuständigen Administrator oder solltest Du selbst diese Aufgabe erfüllen, wende Dich direkt an den Support.
  • 22. August 2018

  • o.graeber

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