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Berufungs-Prozess gegen extrem rechten Verleger Wigbert Grabert (überarbeitet: 13.01.10)

Am 30.11.2009 begann am Tübinger Landgericht ein Berufungsprozess, den der extrem rechte Verleger Wigbert Grabert aus Tübingen, Inhaber der Verlage Grabert und Hohenrain, angestrengt hatte.

*** die Verhandlungssache(n) ***
Es ging um einen zwei alte Artikel aus dem gechichtsrevisionistischen Magazin und Grabert-Hauspostille „Deutschland in Geschichte und Gegenwart“ (DGG), die in einer Auflage von 2.000 Stück erscheint.

1. Der erste zu behandelnde DGG-Artikel mit dem Titel „Bericht aus Finnland. Multikultur − eine unmögliche Vision“ aus der Ausgabe März 2006 stammte von dem finnischen Autor Henrik Holappa und bezeichnet in typisch rassistischer Manier „Einwanderung als Völkermord“. Besonders beklagt der Verfasser angebliche „Gruppenvergewaltigungen finnischer Mädchen und Frauen durch brutale Negerbanden“. Der Artikel bekommt dadurch das Niveau eines Naziskin-Fanzine.
Anfang 2007 hatte die Staatsanwaltschaft Tübingen gegen Grabert als zuständigen Herausgeber Anklage wegen Volksverhetzung bzw. „Aufstachelung zum Rassenhass“ erhoben und Grabert wurde wegen der Verbreitung volksverhetzender Schriften zu drei Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, und zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro, zahlbar an den Kinderschutzbund Tübingen, verurteilt (Tueinfo berichtete). Der Angeklagte trug weiterhin die Prozesskosten und die 144 Restexemplare der März-2006-Ausgabe von „Deutschland in Geschichte und Gegenwart“ sowie der zugehörige Druckfilm werden zerstört.
Gegen dieses Urteil stand nun der Berufungsprozess an, da sowohl Grabert als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten.

Am Beispiel dieses Autors Holappa wird ersichtlich wie erschütterbar das offizielle Selbstbild des Grabert-/Hohenrain-Verlages als „rechtskonservativer“ Verlag ist. Denn was bitteschön hat der Autor eines angeblich nur „rechtskonservativen“ Verlages auf der Ankündigung eines White-Power-Festivals in den Vereinigten Staaten zu suchen (SIEHE BILD UNTEN)?

2. Der zweite Artikel stammte von dem Autor Dr. Herbert Schaller aus Traiskirchen (Österreich) und war bisher noch nicht verhandelt worden. Schaller ist eine Szene-Anwalt, der u.a. Verteidiger der Holocaustleugner Ernst Zündel, David Irving und Gerd Honsik war. Als Wehrmachtssoldaten diente Schaller noch bei der 44. Infanteriedivision. Im Oktober 2007 hielt Schaller in Wien die Festrede zum zehnjährigen Jubiläum des Rechtsaußen-Blattes „Zur Zeit“ und behauptete dabei es gäbe „keinen Sachbeweis für Gaskammern in der NS-Zeit“. Ansonsten referiert Schaller häufiger bei extrem rechten Burschenschaften in Österreich (2001: Olympia Wien, 2007: Teutonia Wien) oder beim neonazistischen „Deutschen Kulturwerk Europäischen Geistes“, wo er 2007 als Referent bei der Gästewoche angekündigt war.
Schaller schreibt in einem Beitrag, der in der DGG-Ausgabe Februar 2007 (Seite 21-24) unter dem Titel „Die strafrechtliche Seite des Holocaust-Problems. Ein Verteidiger hat das Wort“ erschienen ist, und den er im Original als Vortrag bei der Holocaustleugner-Konferenz in Teheran Mitte Dezember 2006 gehalten hat, über die strafrechtliche Relevanz der Holocaustleugnung. Dabei zweifelt er selbst immer wieder den Holocaust an. Er bezeichnet in seinem Artikel die Existenz von Gaskammern als „quasi-religiöses Dogma“, bezieht sich auf den neonazistischen Leuchter-Report als Gegenbeweis und sieht den „rechtsstaatlicher Anspruch des Abendlandes“ durch ein angebliches Holocaust-Dogma gefährdet. An einer Stelle behauptet er sogar, „dass von einem rechtsstaatlich einwandfrei durch Sachbeweise erbrachten Nachweis der NS-Gaskammern keine Rede sein“ könne. Schaller behauptet also die deutsche Rechtsprechung zu § 130 Absatz 3 StGB unterstelle unbewiesene Tatsachenbehauptungen, womit er die Ermordung der europäischen Juden während des Nationalsozialismus meint, als wahr.
In einem abgetrennten Prozess übernahmen die beiden Grabert-Mitarbeiter Rolf Kosiek und Claude Michel die inhaltliche Verantwortung für den Druck des Schaller-Textes und wurden dafür rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft setzte dann noch eins drauf und die beiden Grabert-Mitarbeiter mussten sich noch zusätzlich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.
Am 12. November 2007 musste sich auch Grabert selbst wegen des Schaller-Artikels und damit erneut wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Tübingen verantworten. Das Gericht sah es nicht als nachweisbar an, dass Grabert als DGG-Herausgeber die Zeilen vor der Veröffentlichung gelesen hatte. Daher wurde Grabert zu 500 Euro Geldstrafe wegen „fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über das Impressum“ verurteilt, was seine Bewährung aus dem Holappa-Text-Prozess nicht gefährdete. Gegen dieses Urteil ging der Tübinger Verleger in Berufung.

Im anstehenden Berufungs-Prozess gegen Wigbert Grabert (* 1941) als zuständigen DGG-Verleger soll nun geklärt werden, ob sich Schaller der Holocaustleugnung (§ 130 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 StGB) schuldig gemacht hat und inwieweit Grabert für die Veröffentlichung des Artikels verantwortlich ist.

* am: Gerichtsbekannter Verleger, in: Blick nach Rechts, 04.12.09, http://www.bnr.de/content/gerichtsbekannter-verleger

*** die Grabert-Anwälte („Advocati diaboli“) ***
Verteidiger von Wigbert Grabert seit dem ersten Tag des Berufungsprozess war Thor von Waldstein (http://de.wikipedia.org/wiki/Thor_von_Waldstein), der selbst in der extrem rechten Szene zu verorten ist. Beiträge von ihm erschienen in den rechten Blättern „Neue Ordnung“ und „Junge Freiheit“. Als Referent trat er bereits beim so genannten „Marburger Diskurs“ der extrem rechten Burschenschaft Germania Marburg auf . Thor von Waldstein war laut „Blick nach Rechts“ früher sogar der Bundesvorsitzende der NPD-Hochschulorganisation „Nationaldemokratischer Hochschulbund“ (NHB).

Der zweite Anwalt, Ludwig Bock aus Mannheim, den Wigbert Grabert seit dem zweiten Prozesstag hinzugezogen hatte ist von ähnlichem Kaliber wie sein Kollege.
Bock war NPD-Bundestagskandidat in Freiburg und arbeitete als Anwalt bereis für DVU, NPD, den Rechtsterrorist Manfred Roeder, die KZ-Mörderin Hildegard Lächert (versuchte in diesem Fall in Israel ZeugInnen zu beeinflussen), den Holocaustleugner Ernst Zündel und die Holocaustleugnerin und Mahler-Gefährtin Sylvia Stolz.

Der Rückgriff Graberts auf RECHTSanwälte wie von Waldenstein und Bock bedeutete eine Rückkehr zum politischen Prozess in der Strategie Graberts. Thor von Waldenstein war bereits bei dem Prozess gegen Grabert am 18. Januar, 25. Januar und 6. Februar 2007 Graberts Verteidiger. Genau der Prozess dessen Berufung nun u.a. anstand.

*** Tag I (30.11.09) ***
Zuerst schlug der Richter Graberts Anwalt einen Deal vor. Beim Zugeständnis des Einziehen der Rest-Schriften und Druckschriften des Schaller-Artikels würde die Staatsanwaltschaft auf ihre Berufung in einem der Fälle verzichten.
Dagegen stellte der Grabert-Anwalt einen Antrag, den er auch geschlagene 45 Minuten als Monolog verlas. Das war kein juristischer Antrag, sondern eine als solche getarnte Grundsatz-Debatte vor Gericht. Damit war klar, dass Grabert nicht taktisch klug agieren wollte, sondern aus dem Prozess einen politischen machen wollte, was sein Anwalt dann auch in seinem Auftrag tat. Thor von Waldstein eröffnete, Prozesse wie der gegen Grabert seien gegen das Grundgesetz, besonders gegen die von der Verfassung geschützte Meinungs- und Pressefreiheit. Eine „freie Diskussion über die so genannte multikulturelle Gesellschaft“ müsse möglich sein. Natürlich durfte das Luxemburg-Zitat von der „Freiheit der Andersdenkenden“ nicht fehlen. Überhaupt stützte sich Thor von Waldstein auf bekannte Vertreter der gesellschaftlichen Mitte und führte deren rassistische Zitate an. Er wollte damit zeigen, dass Rassismus bzw. in seinem Verständnis wohl eher Multikulti-Kritik auch über den rechten Rand hinaus Normalität sei. Grabert und Co. seien also nur die Sprecher einer „schweigenden Mehrheit“. Da durften natürlich Thilo Sarrazin, Arnulf Baring etc. als Referenz nicht fehlen. Thor von Waldstein: „Die multikulturelle Gesellschaft genießt keinen Schutz“. Die DGG stelle auch lediglich ein „Forum für ein breites Meinungsspektrum“ dar.
Ein weiterer Kritikpunkt von von Waldstein war, dass sich justizfremde Behörden in Justiz einmischen würden. Hier hatte er tatsächlich nicht ganz Unrecht, da eine der Anzeigen auf das Drängen des Verfassungsschutzes zurückging. Das ist nicht das Kennzeichen eines „totalitären Staates“, wie von Waldstein behauptete, aber doch ein Rückfall hinter die Gewaltenteilung.
Zusammengefasst sei sein Mandant Wigbert Grabert nur ein „nacktes und wehrloses Objekt staatlicher Willkür“, dass unter Nazivorwurf und „Gesinnungsstrafrecht“ zu leiden habe. Dabei sei Wigbert Grabert nur „ein freier Mann mit Ansichten die das Grundgesetz schützt“ und dergleichen mehr Pseudo-Märtyrer-Klage. Zusammenfassend forderte der Anwalt Thor von Waldstein die Einstellung des Verfahrens.

* Vgl.: Dorothee Hermann: Grabert sieht sich als Justizopfer, in: „Schwäbisches Tagblatt“, 02.12.09 - 10:30 Uhr, http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Tuebinger-Rec...

*** Tag II (07.12.09) ***
Am zweiten Prozesstag stellte sich heraus, dass die Grabert-Zeitschrift DGG eine Auflage von 2.000 Exemplaren hat und in der Druckerei Deile per „Dauerdruckauftrag“ gedruckt wird. Die Druckerei Deile liegt übrigens genau neben dem Geschäftssitz der Grabertschen „MEDIA SERVICE Verlagsdienstleistungen“ und Bücherlager des Grabert-Verlages in der Sindelfinger Straße.
Weiterhin erfuhr man, dass wegen dem Holappa-Artikel in der DGG 1/2006 144 Restexemplare und wegen des Schaller-Artikels in der DGG 1/2007 378 Restexemplare vom Staat beschlagnahmt wurden.

Erstmals tauchte Ludwig Bock aus Mannheim als zweiter Anwalt von Grabert auf.

Der an diesem Tag auftretende Zeuge war der für Grabert-Angelegenheiten verantwortliche Polizeikommissar.

*** Tag V (21.12.) ***
Der Staatsanwalt Alexander Hauser forderte eine Gesamtstrafe von zehn Monaten für Grabert, der als Verleger für die beiden Artikel verantwortlich sei. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden.

Graberts Rechtsanwalt Thor von Waldstein hingegen forderte die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch. Grabert sei als Verleger vom Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Das Gericht orientierte sich aber mehr an der Staatsanwaltschaft. Der Holappa-Artikel in DGG 1/2006 entwirft laut dem Richter Herbert Escher „ein Bedrohungsszenario“, das zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufstacheln könne. Und zu der Berufung auf die Meinungs- und Pressefreiheit meinte der Richter: „Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen an den Rechten anderer und am Prinzip der Menschenwürde.“ Graberts Angabe er habe die betreffenden Artikel vor der Veröffentlichung nicht zur Kenntnis genommen, sei „für die Kammer nicht glaubhaft“, sagte der Richter und die zwei angeblichen Entlastungszeugen, Kosiek und Michel, hätten sich als Zeugen in Widersprüche verwickelt.
Wigbert Graberts Berufung gegen das Urteil vom 06.02.2007 wurde abgelehnt. Auf Grund der Berufungen der Staatsanwaltschaft werden die Urteile des Amtsgerichts Tübingen vom 06.02 2007 und vom 12.11.2007 aufgehoben.
Das Gericht erließ das Urteil, dass Wigbert Grabert der Volksverhetzung in zwei Fällen schuldig ist. Er wird zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, wovon zwei Monate wegen der, nicht vom Anklagten zu verantwortenden, Verzögerungen (Das Verfahren hatte sich unter anderen wegen Krankheit eines Richters verzögert.) bereits als vollstreckt gelten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre, der Angeklagte muss 3.000 Euro an die SOS-Kinderdörfer zahlen, in monatlichen Raten von 150 Euro.
Weiterhin werden die am 08.06.2006 in den Geschäftsräumen des Grabert-Verlages sichergestellten 144 Exemplare der DGG 1/2006 und die am 31.05.2007 aufgefundenen 378 Exemplare der DGG 1/2007 eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens inklusive der Auslagen der Staatskasse.

*Vgl.: Dorothee Hermann: Graberts Berufung wurde abgewiesen, http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Landgericht-m... & redok: Strafe bestätigt und erhöht, 23.12.09, http://www.redok.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1616&Itemi...

Bilder: 
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