Das Ziel, die Arbeit der verschiedenen Bundesministerien im Sinne einer “kohärenten” Außenpolitik besser zu koordinieren und insbesondere auch die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sicherheitspolitischen Erwägungen zu unterwerfen wurde v.a. im Kontext des “Aktionsplan[s] Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung” der Bundesregierung, der 2004 beschlossen wurde, formuliert.
Im selben Jahr erschien in der Zeitschrift Entwicklung und Zusammenarbeit der Artikel “Keine Sicherheit ohne pro-aktive Entwicklungspolitik” von Jörg Faust und Dirk Messner, der für eine engere Kooperation der EZ mit der Sicherheitspolitik warb und innerhalb dieser eine Rolle der EZ proklamierte. Auch bei den Entwicklungspolitischen Diskussionstage 2005 unter dem Motto “Erodierende Staaten und Handlungsspielräume für die Internationale Kooperation” spielte die zivil-militärische Zusammenarbeit eine größere Rolle als zuvor. Diese Zusammenarbeit fand unter dem Stichwort “vernetzte Sicherheit” auch Erwähnung im Weißbuch der Bundeswehr von 2006. Diese Entwicklung wurde seinerzeit von Teilen der Friedensbewegung entschieden kritisiert. Jürgen Wagner fasste wesentliche Kritikpunkte in seiner Studie “Mit Sicherheit keine Entwicklung” 2007 zusammen und zeichnete ausführlich einige Aspekte der Militarisierung der Entwicklungshilfe nach.
Bereits Ende der 1990er Jahre machte der Begriff der Sicherheitssektorreform (SSR) von sich Reden und wurde in den ersten fünf Jahren des neuen Jahrtausends zu einem der wichtigsten Konzepte deutscher und europäischer Außenpolitik. Wie stark bereits 2001 die Beteiligung der EZ und insbesondere der Stiftungen an dem war, was fortan als SSR bezeichnet werden sollte und wie stark damals bereits in Teilen der EZ-Community der Ruf nach mehr Kohärenz und auch Zusammenarbeit mit militärischen Akteuren war, dokumentiert der Bericht einer Tagung des BMZ gemeinsam mit der GTZ vom Mai 2001 mit dem Titel “Reform des Sicherheitssektors in Entwicklungsländern”
Es nahmen teil:
- Dr. Hans J. Gießmann vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik in Hamburg
- Ulrich Wacker von der Friedrich-Naumann-Stiftung
- Oberst a. D. Wolf Poulet freier Politikberater im Rahmen des Regionalprogramms „Demokratisierung von Sicherheitskräften“ der Friedrich-Naumann-Stiftung in Lateinamerika
- Dr. Alexander Schubert und Colin Gleichmann (GTZ)
- Dr. Wilhelm Schirmer (Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung, seit 2001 InWEnt)
- Dick Baly vom britischen Department for International Development
- Dr. Monika Schmitt-Vockenhausen vom Bundesinnenministerium (BMI)
- Oberst i. G. Hans-Otto Berk vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVg)
- Martin Fleischer (AA)
In der Einleitung des Berichts heißt es:
Vertreter der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) anderer Bundesministerien, politischer wie privater Stiftungen und von Nichtregierungsorganisationen tauschten Erfahrungen der Zusammenarbeit mit Sicherheitsinstitutionen in Entwicklungsländern aus, identifizierten Herausforderungen und erarbeiteten Handlungsempfehlungen für die deutsche EZ. Ein Ziel der Fachtagung war, die Kohärenz verschiedener Politikbereiche im Hinblick auf den Sicherheitssektor in den Entwicklungsländern zu fördern… Die Diskussionsteilnehmer betonten, dass die von allen Beteiligten als notwendig erachtete kohärente Gesamtstrategie zum einen durch die Einbettung in ein sicherheitspolitisches Gesamtkonzept und zum anderen durch die Abstimmung auf internationaler Ebene erreicht werden kann…
Die Reform des Sicherheitssektors beziehe sich somit auf verschiedene Tätigkeitsfelder und erfordere eine Zusammenarbeit aller Beteiligten in der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik.
Dabei wird auch bereits Bezug auf das Konzept “Menschliche Sicherheit” genommen und behauptet, dass diese “Voraussetzung nachhaltiger Entwicklung” sei. Auch wird von einem Aktionsplan 2015 berichtet:
Die Reform des Sicherheitssektors, das heißt insbesondere die Stärkung der zivilen politischen Steuerung und Kontrolle von staatlichen Sicherheitsorganen, ist daher konsequenterweise zu einem neuen Aufgabengebiet für die Entwicklungszusammenarbeit geworden. Im Aktionsprogramm 2015 der Bundesregierung ist der Tätigkeitsbereich als Aktionsfeld festgehalten. Entwicklungspolitische Kompetenz muss dabei in ein schlüssiges sicherheitspolitisches Gesamtkonzept eingebunden sein.
Es folgt der erste Teil einer ausführlichen Zusammenfassung der dokumentierten Beiträge
Begrüßung: Ministerialrat Adolf Kloke-Lesch vom BMZ
Kloke-Lesch stellt fest, dass “[e]ine Tagung mit dieser Thematik … erstmalig in Deutschland” stattfand. und behaptet:
Einmischung und Intervention sind im Zeitalter der Interdependenz kein Tabu. Internationale Politik kann nicht nur auf der Makro-Ebene betrieben werden. Erforderlich ist ein Engagement auf der Mikroebene in anderen Staaten und Gesellschaften. Hier liegt unser entwicklungspolitischer, strukturpolitischer Auftrag.
Solche Intervention, selbst wenn sie mithilfe von Militärberatern auf die Struktur von Armee und Polizei einwirkt, wird dabei stets als “zivil” bezeichnet.
Hintergrund:
In der zweiten Hälfte der 80er Jahre führte der damalige Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen Beschluss herbei, der die Finanzierung von Polizeihilfen aus dem Einzelplan 23 - mit Ausnahme der Drogenbekämpfung - untersagte. Hintergrund war ein stark umstrittenes Polizeivorhaben der Technischen Zusammenarbeit in Guatemala sowie die Einschätzung, dass Polizeihilfen dem Image der Entwicklungspolitik im Inland schaden könnten.
Hans J. Gießmann:
Gießmann hat in seinem Beitrag zahlreiche Narrative des später herrschenden Diskurses, mit dem zivil-militärische Zusammenarbeit und die Militarisierung der EZ legitimiert und vorangetrieben wurden platziert:
Anstelle der souveränen Staaten wurden die Menschen zum ausschlaggebenden Bezugspunkt sicherheitspolitischen Kalküls…
Fest steht, dass die herkömmlich wahrgenommenen Grenzen zwischen „innerer“ und „äußerer“ Sicherheit infolge gewachsener wechselseitiger Abhängigkeiten, Verwundbarkeiten und Einflussnahmen durch international wirkende Akteure nun auch in der Wahrnehmung durchbrochen worden sind…
Der Bezugsrahmen sicherheitspolitischer Vorsorge - im Sinne der Abwehr von Bedrohungen - erfasst alle Felder der Zusammenarbeit, von denen eine solche Bedrohung ausgehen kann oder die für eine Abwehr solcher Bedrohungen bzw. Gefährdungen von Belang sind. Neben den Streitkräften treten nun auch terroristische Aktivitäten, Drogenhandel, organisierte Kriminalität, Fundamentalismus, Armutsmigration usw. in den Blick. Wobei dies nicht zwingend bedeutet, dass Sicherheitspolitik das alleinige oder am besten geeignete Mittel ist, den Ursachen und Folgen dieser Bedrohungen/Gefährdungen beizukommen…
Für die EZ heißt dies zunächst:
• die Berücksichtigung anderer, insbesondere sicherheitspolitischer Ziele,
• die Erschließung spezifischer Beiträge der EZ für das Erreichen dieser Ziele und
• die Abstimmung der EZ mit den Feldaktivitäten anderer Politikbereiche.
Außerdem heißt es in diesem Beitrag, dass der SSR-Begriff anscheinend aus der EZ stammt:
Für alle Definitionen der Begriffe „Sicherheitssektor“ und „Sicherheitssektorreform“ gilt, dass sie zwar im Kontext der Erfordernisse der EZ formuliert wurden, jedoch in ihrer begrifflichen Bestimmung über die EZ hinaus für alle Politikbereiche als relevant angesehen werden können.
Etwas im Widerspruch zur Feststellung, Innere und äaußere Sicherheit seien immer weniger zu trennen, wird gerade von Entwicklungsländern im Rahmen der SSR erwartet, zivile und militärische Aufgaben klarer zu trennen. Dabei soll die EZ helfen:
“Die Trennung zwischen zivilen und militärischen Aufgaben setzt die Fähigkeit zur zivilen Kompensation voraus. EZ kann helfen, bisher von den Streitkräften ausgefüllte staatliche Aufgaben außerhalb der originären Verteidigungsaufgaben durch zivile Träger kompensieren zu können.… Die Trennung von zivilen von militärischen Aufgaben und eine deutlichere Abgrenzung der militärischen von der zivilen Sphäre würde eine effizientere Steuerung von Unterstützungsleistungen der EZ und TZ ermöglichen.”
Im Hauptteil werden zunächst Ansprüche der EZ an SSR formuliert, die durchaus auf den ersten Blick unterstützungswert klingen mögen (Good Governance, politische Kontrolle, Menschenrechte usw.) und anschließend Vorschläge und Anforderungen vorgebracht, warum und wie die beteiligten Ressorts und Akteure kohärenter zusammenarbeiten sollten. Das Problem dabei ist, dass entsprechend reformierte Sicherheitskräfte als Garanten und nicht mehr als Gefährder Menschlicher Sicherheit bzw. der Menschenrechte erkannt werden und andere Aspekte, die Menschliche Sicherheit bedrohen (Armut) aus dieser Perspektive keine oder lediglich eine solche Beachtung finden:
“Die Reform des Sicherheitssektors in EL ist ein Beitrag zur Reduzierung von Gewaltkonflikten und Armut und damit von Gefährdungen der menschlichen Sicherheit.”
Insofern besteht die hier propagierte Neuausrichtung der EZ letztlich darin, nicht die Ursachen von Armut und der mit ihr einhergehenden Konfliktanfälligkeit zu beseitigen, sondern auf diese Konfliktanfälligkeit durch SSR zu reagieren:
Die Erweiterung der EZ-Perspektive auf friedenspolitische Aufgaben steht in Übereinstimmung mit der veränderten globalen Friedens- und Sicherheitslage. Sie ist keine vorübergehende modische Umorientierung, sondern zwingender Reflex auf neue Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung und - umgekehrt - auf die globalen strukturellen Gewaltrisiken durch Unterentwicklung. Die Erweiterung der Perspektive ist mit den traditionell der EZ zur Verfügung gestellten Mitteln nicht zu leisten, denn es handelt sich hierbei nicht um eine Prioritätenverlagerung innerhalb der EZ, sondern um eine substanzielle Aufgabenerweiterung im Rahmen neuer Prioritäten in der veränderten Gesamtpolitik der Bundesregierung. Insofern können die Beiträge der EZ zur Förderung der Sicherheitssektorreform nicht unter die klassischen Projekte der EZ/TZ rubriziert werden.
Vor diesem Hintergrund erscheinen vereinzelte Einschränkungen wie diese irritierend:
“Nicht die Effizienzsteigerung des Sicherheitssektors, sondern die zivile Kontrolle, die demokratische Einbindung der Streit- und Sicherheitskräfte, die Durchsetzung ziviler Rechtsnormen, das zivile Management und ziviler Friedensdienst sind für EZ-Leistungen als handlungsleitend zu erachten.”
Hintergrund:
In den Koalitionsvereinbarung von 1998 wird eine umfassende Friedenspolitik in den Mittelpunkt der Regierungspolitik gestellt. Vor diesem konzeptionellen Hintergrund ist die EZ hauptsächlich auf ihren hinsichtlich ihres Beitrages zur Friedenspolitik zu prüfen und zu überarbeiten. Mit der Mitgliedschaft des BMZ im Bundessicherheitsrat ist auch die administrative Mitverantwortung der EZ für die Friedenspolitik der Bundesregierung betont.
Ulrich Wacker
Wacker nennt v.a. Beispiele für den Beitrag von Stiftungen zu SSR.
Konrad-Adenauer-Stiftung:
V.a. Polizei- und Soldatenausbildung im Bereich Menschenrechte zu gehen scheint, die “nur in Ländern möglich [sei], die bereits den Weg der Demokratie eingeschlagen haben”. Folgende Beispiele werden benannt: Sambia, Zimbabwe, Niger, Benin, Mali.
Außerdem: Zusammenarbeit mit Thinktanks aller ASEAN-Staaten mit dem “Ziel der Stärkung einer regionalen Sicherheitspolitik.”
Friedrich-Ebert-Stiftung
“Projektansätze” in Israel und der Cote d’Ivoire;
Umfassendes Programm in Indonesien, wo es jedoch kaum zum unmittelbaren Kontakt mit Polizei und Militär zu kommen scheint.
Friedrich-Naumann-Stiftung:
Konzept „Demokratisierung von Sicherheitskräften“ in Lateinamerika von 2001;
Ein Papier zur Demokratisierung von Armeen im Rahmen des Themas „Armed Forces in the Greater Middle East“;
Kosovo: Zusammenarbeit mit dem BICC bei der Konversion staatlicher und nichtstaatlicher Streitkräfte;
Schwerpunkte in Mexiko und Peru;
Seminare für Angehörige der Polizei in Simbabwe und Tansania;
Hans-Seidel-Stiftung:
Siofok-Prozess: Zusammenarbeit zwischen west- und osteuropäischen Grenzschutzbehörden;
Indonesien, Philippinen: Ausbildung durch bayrische Bereitschaftspolizei
Südafrika: Integration von irregulären Kräften in die Armee, Zusammenarbeit mit dem südafrikanischen Institute for Security Studies
Immerhin wird für die Hans-Seidel-Stiftung ein ausgeprägtes Problembewusstsein referiert. Demnach sei die Stiftung aufgrund folgender Überlegungen bei SSR in Entwicklungsländern nur begrenzt aktiv:
Für den Bereich der inneren Sicherheit ist entscheidend, worum es den jeweiligen reformwilligen Regierungen geht: Sicherheit vor dem Bürger oder Sicherheit für den Bürger? In dieser Frage manifestiert sich der Unterschied zwischen einem autoritären und einem sich gerade entwickelnden rechtsstaatlichen, demokratischen System.
Effizienzsteigernde Reformen im Bereich der Sicherheitskräfte können beiden Zielen dienen.
Ihre Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist damit eine zweischnei-dige Angelegenheit. Von zentraler Bedeutung ist das den Reformbemühungen zugrunde liegende Rollenverständnis der bzw. für die Sicherheitskräfte.
Unterstützung bei Reformen im Sicherheitsbereich kann im besten Fall ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Transformationsprozesses hin zu rechtsstaatlichen und demokratischen Systemen sein, im schlimmsten Fall aber auch ein Beitrag zur Stärkung autoritärer oder gar totalitärer Regime. Angesichts dieser Überlegungen ist verständlich, dass der Sicherheitsbereich für die EZ bisher in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielt.
Wolf Poulet:
Poulet berichtet über die Aktivitäten der Naumann-Stiftung in Lateinamerika:
Die Friedrich-Naumann-Stifung (FNSt) hatte bereits 1992 in Argentinien begonnen, mit Seminaren, Besuchsprogrammen und gezielter Beratung die Fachkompetenz von Politikern im Sektor Krisenprävention und Sicherheitspolitik zu erhöhen. Unter dem Terminus „Zivil-Militärischer Dialog“ wurden in den folgenden Jahren das Programm in Guatemala und Honduras eingeführt. Aufgrund der starken Nachfrage und schon bald eintretender erster Erfolge wurde dieses Projekt auf Nicaragua und die Dominikanische Republik ausgedehnt. Seit Anfang des Jahres 1999 wurde der zivil-militärische Dialog auf Brasilien, Chile, Ecuador, Peru und Uruguay ausgeweitet. Einladungen aus Bolivien, Paraguay und Venezuela lagen vor, konnten aber aufgrund zu geringer personeller und materieller Kapazität nicht erfüllt werden. Im Jahre 2000 wurde das Programm durch Beratungseinsätze zur Verbesserung der inneren Sicherheit zur Unterstützung von Innenministerien und Polizeichefs der Dominikanischen Republik, Honduras und Argentiniens erweitert. In Mexiko führte die Stiftung im April 2001 eine spezielle Exploration durch, um die Thematik „Demokratisierung von Sicherheitskräften“ zu untersuchen und auf der Grundlage eines Gutachtens weitere Schritte in diesem Programm zu planen…
Das Programm wurde in zehn Staaten Lateinamerikas direkt den jeweiligen Regierungen angeboten, wobei je nach Status der Stiftung im jeweiligen Gastland der Staatspräsident, der Verteidigungs- oder Innenminister, der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses und danach die Generalstabschefs, Polizeichefs, Direktoren von Militär- und Polizeiakademien unmittelbar angesprochen wurden…
Fast alle Regierungen hätten gerne sofort mit einem Reformprogramm zur Unterstützung ihrer eigenen Reformabsichten begonnen. Auch die Vertreter von Militär und Polizeihierarchien waren, bis auf vereinzelte Ausnahmen, ausgesprochen aufgeschlossen und verlangten zum Teil umfangreiche Angebote zur Verbesserung ihrer Ausbildung und zur Erhöhung ihrer ausländischen Kontakte.
Als besonders erfolgreich werden die Aktivitäten der Naumann-Stiftung in Honduras und Guatemala hervorgehoben. Weitere Beispiele für von der Stiftung begleitete Militär- oder Polizeikooperationen mit Deutschland werden über Argentinien (2000!), Ecuador, Uruguay, Brasilien, Chile und die Dominikanische Republik (2000) berichtet. [1]
[1] Über die Rolle der Naumann-Stiftung in Honduras unmittelbar vor dem Putsch gegen Zelayas berichtet german-foreign-policy.com hier:
Die Naumann-Fraktion http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57565
Die Naumann-Netze http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57575
Nur als Anhang eine Literaturliste zur Militarisierung der EZ, die ich bereits vor einiger Zeit zusammengestellt hatte. Viele der Texte sind bereits in der Einleitung verlinkt:
Dokumentation der Entwicklungspolitischen Diskussionstage 2005, hier insbesondere die Beiträge von Stefan Mair (S. 10) und Marcus Sack (S. 25) sowie die Zusammenfassung der ersten Diskussion (S.28)
http://www.berlinerseminar.de/bs/files/_SLE_Downloads/EPDT/2005/EPDT2005_ErodierendeStaaten.pdf
Die dort angesprochene “Union Security Doctrin” heißt eigentlich “Human Security Doctrin”, dazu habe ich mal was geschrieben:
http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=0407
Ebenfalls 2005 haben IMI, BIFA und IPPNW beim Sozialforum in Erfurt einen Workshop zur Zivilmilitärischen Zusammenarbeit veranstaltet. Die BIFA hat dazu einiges Material zusammengestellt, das sich aber wahrscheinlich nicht ganz selbst erklärt:
http://www.bifa-muenchen.de/bf2005/rot-gruen.html
Ganz zentral ist jedoch dieser Text:
http://www.inwent.org/E+Z/content/archiv-ger/11-2004/schwer_art1.html
Und der mittlerweile weitgehend umgesetzte Aktionsplan der Bundesregierung:
http://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/themen_und_schwerpunkte/frieden/aktionsplan.pdf
Eine weitere Bildschirmpräsentation der BIFA, sehr gut verständlich:
http://www.bifa-muenchen.de/bf2007/ZIMI-Stuttgart.pdf
Eine Erklärung, die wir auf dem Buko 29 angeregt haben, es gab sehr wenig Rückmeldung:
http://www.imi-online.de/2005.php3/download/links/fpdf/fpdf/2005.php3?id=1364
Und jetzt ein Mammut-Werk zum Thema Militarisierung der EZ:
http://www.imi-online.de/download/EZ-Broschuere-Oktober2008.pdf
Hier noch eine Evaluation der PRTs in Afghanistan durch VENRO:
http://www.venro.org/fileadmin/Publikationen/Afghanistan-Positionspapier_PRT.pdf
Zum Schluss noch einige beispielhafte zitate von EZ-Organisationen zur Zivil-militärischen Zusammenarbeit (weitere finden sich im angehängten Dokument):
http://www.jpberlin.de/online-ag/?tag=cimic
Eine der besten Stellungnahmen, die ich kenne vom Bündnis “Entwicklung hilft”:
http://www.entwicklung-hilft.de/nachrichten+M5846c03d2f6.html