Kein Tanzverbot an Karfreitag!

Beschluss der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Hamburg am 27.03.2013

Die GRÜNE JUGEND Hamburg spricht sich dafür aus, das Feiertagsgesetz dahingehend zu ändern, dass es kein gesetzliches Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen am Freitag vor Ostern, dem sogenannten „Karfreitag“, mehr gibt.

Das Feiertagsgesetz regelt den Umgang mit Feiertagen in Deutschland. Dabei sieht es auch sogenannte „stille Tage“ vor, an denen es besondere Einschränkungen gibt. Die Ausgestaltung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eins haben jedoch fast alle Bundesländer gemeinsam: Am Freitag vor Ostern, dem sogenannten „Karfreitag“, sind fast überall „Tanzverbote“ vorgesehen. Dabei steht der Begriff „Tanzverbot“ nicht nur für Tanzveranstaltungen, sondern auch für alle anderen Veranstaltungen mit Unterhaltungswert, die über „Schank- und Speisebetrieb“ hinausgehen.

In Hamburg gilt dieses Verbot von 2 bis 24 Uhr. Davon betroffen ist auch beispielsweise der Frühlingsdom, der in der Regel zur Osterzeit stattfindet.

Die Regelung soll dafür sorgen, dass christlich-gläubigen Menschen, für die dieser Tag außer Frage ein bedeutender Tag der Trauer und der Besinnung ist, der für diese Trauer nötige Respekt gegenüber erbracht wird.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg sieht diese Regelung kritisch. Die Toleranz von Religionen und ihren Feiertagen ist eine wichtige Eigenschaft, die jede Gesellschaft haben sollte. Niemand darf an der Ausübung ihrer oder seiner Religion gehindert werden, sofern diese nicht massiv den gültigen Menschenrechten widerspricht. Der Respekt gegenüber Religionen legitimiert aber nicht Gesetze, die auf religiösen Auffassungen fußen.

Ein allgemeingültiges, gesetzliches „Tanzverbot“ widerspricht unserem Verständnis eines säkularen Staates und gehört daher abgeschafft.

Die Gesellschaft FAIRbessern – regional und global!

Beschluss der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Hamburg am 15.09.2012

Eine Welt, in der Dein Geldbeutel keine Rolle spielt.
Eine Gesellschaft, die solidarisch ist.
Ein System, dem der Mensch nicht egal ist.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg kämpft für eine Gesellschaft und Welt, in der Menschen etwas wert sind, in der Menschen leben können, ohne aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft ausgeschlossen zu werden. Auch der Geldbeutel darf kein Kriterium sein, Menschen zu diskriminieren und ihnen gesellschaftliche Teilhabe unmöglich zu machen. Unser Ziel ist eine solidarische und sozial gerechte Gesellschaft. Eine Welt, in der immer noch Menschen einer bestimmten sozialen Schicht oder Gruppe benachteiligt werden während die verschwindend geringe Zahl an Vermögenden stetig profitiert, ist das nicht.

Dass die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird, zeigt:

Das System Kapitalismus hat versagt. Es gibt keine Antwort auf die große soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Wir brauchen eine Veränderung hin zu mehr Solidarität und einem gerechten Sozialstaat, der jedem und jeder ermöglicht menschenwürdig zu leben.

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Mehr Gleichheit und Gerechtigkeit in die Gesellschaft bringen: Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz reformieren!

Beschluss der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Hamburg am 09.05.2012

Die GRÜNE JUGEND Hamburg steht für Ideale. Und ein Teil dieser Ideale umfasst die Vorstellung einer gerechten, gleichberechtigten und egalitären Gesellschaft. Doch noch ist diese Idealvorstellung nicht Wirklichkeit geworden. Ein kleiner und dennoch bedeutender Schritt in Richtung einer gerechten, gleichberechtigen und egalitären Gesellschaft umfasst das dringend reformationsbedürftige Gesetz zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Denn aus diesem Gesetz resultiert eine immer größer werdende Schere zwischen Arm und Reich sowie Diskriminierung von Menschen und Paaren, die nicht den heteronormativen Vorstellungen einer konservativen Gesellschaft entsprechen. Um diese Ungerechtigkeiten zu beheben fordern wir eine drastische Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Abschaffung der Steuerklassen I, II und II. Außerdem sollen ein für Alle geltender Freibetrag von 500 000 Euro eingerichtet und die Versorgungsfreibeträge erhalten werden. Auch Hausratsfreibeträge sollen weiterhin bestehen.

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