ANTIFA an der TU Berlin
>> Rüstungsbeschluss
Im folgenden dokumentieren wir den Beschluß des Akademischen Senats gegen Rüstungsforschung von 1991 als Erinnerung für alle Mitglieder der TU. Für uns gilt dieser Beschluß auch im Rahmen der Lehre und bei Werbung für das Militär und die Bundeswehr an der TU. Ein Beispiel für die Verletzung des AS-Beschlusses war die Beteiligung des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung an der euro-pool-Firmenkontaktmesse im Jahr 1994, die jährlich von der Bonding-Initiative an der TU ausgerichtet wird.

Maßnahmen zu Verhinderung von Rüstungsforschung an der TU Berlin
VL AS 2/434
ASt. Fr. Rogge u. a.

Beschluß AS 3/343-29.5.91 einstimmig

1. Der AS begrüßt die Diskussion innerhalb der Universität, die darauf abzielt, rüstungsrelevante Forschung auch nach Wegfall der alliierten Bestimmungen an der TU Berlin zu verhindern.

2. Die Mitglieder des AS sind sich darüber einig, daß an der TU Berlin keine Rüstungsforschung durchgeführt werden soll.

3. Weiterhin ist sich der AS auch im klaren darüber, daß wissenschaftliche Ergebnisse nicht davor geschützt werden können, für militärische Zwecke von Dritten mißbraucht zu werden.

Es sollen daher von der TU Berlin bzw. von ihren Forschungseinrichtungen keine Aufträge oder Zuwendungen für rüstungsrelevante Forschung entgegengenommen werden. Im Zweifelsfall soll die Antragstellerin oder der Antragssteller den Nachweis führen, daß das beabsichtigte Forschungsziel nicht primär militärischen Zwecken dient.

Können bestehende Zweifel nicht ausgeräumt werden, wird abweichend von § 25 (4) HRG für rüstungsrelevante Forschungsvorhaben die Verwaltung der Mittel von der TU Berlin nicht übernommen. Mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in solchen Vorhaben, die aus Mitteln dritter bezahlt werden, schließt die TU Berlin keine Arbeitsverträge ab.

Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller von Forschungsprojekten soll erklären, daß das betreffende Projekt nicht militärischen Zwecken dient. Eine entsprechende Änderung des Projekt-Anzeigeformblatts durch die Verwaltung der TU Berlin soll vom Präsidenten veranlaßt werden.

Weiterhin werden von der TU-internen Forschungsförderung keine Mittel zur Durchführung rüstungsrelevanter Forschung bereitgestellt.

aus: TU interna Sonderausgabe des AStA TU 9.4.1996